Angaben zum Fahrzeughalter / zur Fahrzeughalterin


Alle auf Ihren Namen im Kanton Thurgau zugelassenen Kontrollschilder werden gesperrt. Wir dürfen Ihre Daten nur noch dann bekanntgeben, wenn eine Person ein begründetes, schriftliches Gesuch stellt.

Ist das Fahrzeug auf eine Privatperson eingelöst?


Bitte geben Sie eines der Kontrollschilder an, für welche die Halterdaten gesperrt werden sollten. Alle weiteren Kontrollschilder, die auf Ihren Namen eingelöst sind, werden ebenfalls gesperrt.

TG